Förderung von Konferenzteilnahmen

Das Referat Gender Studies fördert Konferenzteilnahmen für Studierende und Absolvent*innen der Gender Studies, die ihre wissenschaftliche Arbeit auf Tagungen oder Workshops vorzustellen. Einreichen können auch Personen, die an der Universität Wien an ihrer Dissertation im Bereich der Geschlechterforschung arbeiten.

Warum an Konferenzen teilnehmen?

  • Wissenschaftliche Konferenzen bieten eine gute Möglichkeit, eigene Ergebnisse und Fragestellungen einem qualifizierten Publikum vorzustellen und darüber zu diskutieren.
  • Darüber hinaus können wertvolle persönliche Kontakte geknüpft werden und eins gewinnt Einblick in aktuelle Forschungsthemen und die Fachkultur.
  • Für Dissertant*innen und Absolvent*innen stehen häufig spezielle Formate zur Verfügung wie Posterpräsentationen oder kürzere Vortragszeiten.

Fragen zur Vorbereitung

Bevor Sie selbst bei einer (Nachwuchs-) Konferenz einreichen, beschäftigen Sie sich mit dem Thema und der Organisation, die als Veranstalterin genannt ist:

  • Ist es eine wissenschaftliche Vereinigung, eine Fachzeitschrift oder eine Universität?
  • Sind die Hauptvortragenden einem Fachpublikum bekannt?
  • Gibt es eine klare Zielrichtung und einen fundierten Aufruf zur Einreichung von Beiträgen, den "Call for Papers"?
  • Fragen Sie im Zweifelsfall Kolleg_innen, Ihre Betreuungsperson oder auch im Referat Genderforschung nach, um eine zweite Meinung zu erhalten.

 Tipp

Auch ohne selbst zu präsentieren kann es sehr lohnend sein, an Fachkonferenzen teilzunehmen, um aktuelle Debatten und Forschungsergebnisse zu verfolgen!

organisieren neben anderen regelmäßig interdisziplinäre Tagungen, bei denen auch Formate für Nachwuchswissenschaftler_innen dazu gehören.

 Berichte von unterwegs

Studierende und Absolvent*innen schildern hier ihre Reflexionen und Eindrücke von Konferenzbesuchen, die durch die Förderung des Referats Genderforschung mit ermöglicht wurden: zu den Konferenz-Berichten

Förderkriterien

  • Bewerber*innen sind ordentliche Studierende der Gender Studies oder Absolvent*innen bis max. zwei Jahre nach Abschluss des Masterstudiums oder Dissertierende aller Fachdisziplinen der Universität Wien bis max. 5 Jahre nach Abschluss des Masterstudiums, die im Bereich der Geschlechterforschung arbeiten. (Kann für Personen mit Betreuungspflichten um zwei Jahre ausgedehnt werden).
  • Das Diplomarbeits-, Masterarbeits- oder Dissertationsthema wurde bereits von der Studienpraeses bzw. der Studienprogrammleitung bewilligt (bzw. nicht untersagt).
  • Im Fall von Dissertationen wurde die Fakultätsöffentliche Präsentation (FÖP) bereits positiv absolviert.
  • Die Studierenden sind auf der wissenschaftlichen Konferenz, Tagung oder einem Workshop, für die sie sich um eine Förderung bewerben, eingeladen beziehungsweise zugelassen.
  • Es ist nur eine Förderung pro Kalenderjahr und Person möglich. Eine Person kann höchstens zwei Mal gefördert werden.
  • Die Person ist wirtschaftlich förderungswürdig (Selbsteinschätzung).
  • Die Person willigt ein, bei Förderzusage einen Kurzbericht zu verfassen, der auf der Website des RGF veröffentlicht wird: Berichte von unterwegs.

Förderhöhe

  • Die Stipendien decken je nach budgetären Möglichkeiten höchstens 75 Prozent der Kosten ab und betragen für Europa max. 500 Euro, für Reisen außerhalb Europas max. 1.000 Euro.

Einreichen

Reichen Sie vor Ihrer Teilnahme folgende Unterlagen per E-Mail an office.rgf@univie.ac.at als PDF-Anhang ein:

  • Erfolgreiche Anmeldung der Masterarbeit oder Bestätigung über die genehmigte Dissertationsvereinbarung
  • Annahmebestätigung der Veranstalter*innen  oder Zulassung zur Präsentation bzw. Einladung
  • Abstract des eingereichten Beitrags
  • Aufstellung der Kosten unter Angabe von etwaiger Mehrfachförderung
  • Persönliche Kontaktdaten – diese werden von der Universität für die Auszahlung benötigt: (Wohnadresse, Geburtsdatum und Kontoverbindung)
  • Eine Einreichung berechtigt nicht automatisch zur Inanspruchnahme.

Frist

  • Die Einreichung ist zu den folgenden vier Terminen möglich: 15. März, 15. Juni, 15. September, 15. Dezember.

Auszahlung

  • Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein gegen Vorlage der entsprechenden Belege bis zur zugesagten Förderhöhe.