MA Gender Studies (Version 2020)

Das Ziel des Masterstudiums Gender Studies an der Universität Wien ist die Vermittlung der Wirkmacht von Geschlechterkonstruktionen, -kodierungen, -verhältnissen und -ordnungen in Wissenschaft und Gesellschaft. Dabei wird Geschlecht stets als intersektionales Herrschafts- und Machtverhältnis gefasst. Auf dieser Basis werden ungleichheitsgenerierende Effekte in verschiedenen historischen und aktuellen Zusammenhängen sowie in unterschiedlichen globalen Kontexten untersucht.

Die immanente Inter- und Transdisziplinarität der Gender Studies ermöglicht einen Transfer von Methoden und Epistemen sowie eine Vernetzung unterschiedlicher Wissenschaftskulturen und -traditionen in der gesamten Breite der Ansätze innerhalb der Gender Studies.

Informationen für Studieninteressierte

Für die Zulassung zum MA Gender Studies müssen neben allgemeinen Voraussetzungen (Sprachkenntnisse in Deutsch auf Niveau C1, mindestens dreijähriges Bachelorstudium oder anderes Studium desselben hochschulischen Bildungsniveaus) geschlechtertheoretische Vorkenntnisse im Ausmaß von mindestens 10 ECTS-Punkten nachgewiesen und ein Motivationsschreiben verfasst werden.

Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen genau durch, bevor Sie die Zulassung zum MA Gender Studies beantragen:

Aufbau des Studiums

Der Arbeitsaufwand für das Masterstudium Gender Studies beträgt 120 ECTS-Punkte. Es besteht aus vier Modulen sowie der Masterarbeit und der Masterprüfung:

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über alle Module sowie darin verortete Lehrveranstaltungen, die Sie im Rahmen des MA Gender Studies absolvieren.

Weiterführende Informationen

Wichtige Begriffe und Abkürzungen

  • SSt. (Semesterwochenstunden): Die Semesterwochenstunden geben an, wie viele Einheiten (à 45 Minuten) pro Woche in einer Lehrveranstaltung zu absolvieren sind. Zum Beispiel bedeuten 2 SSt. 90 Minuten Unterricht pro Woche. Zusätzlich zu den Unterrichtseinheiten ist zum Beispiel die selbstständige Auseinandersetzung mit wissenschaftlicher Literatur sowie das Erarbeiten von Präsentationen und Abschlussarbeiten bzw. die Vorbereitung auf Prüfungen Teil der Lehrveranstaltungen.
  • pi (prüfungsimmanent): In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (z.B. Seminare, Übungen) müssen Sie mehrere mündliche und/oder schriftliche Teilleistungen erbringen, aus denen sich die Gesamtnote ergibt. Üblicherweise herrscht in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen Anwesenheitspflicht. Falls Sie eine prüfungsimmanten Lehrveranstaltung besuchen, aber nicht erfolgreich abschließen, müssen Sie die gesamt Lehrveranstaltung erneut belegen.
  • npi (nicht prüfungsimmanent): In nicht prüfungsimmenanten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen) herrscht keine Anwesenheitspflicht. Die Benotung erfolgt üblicherweise mittels einer Prüfung am Ende des Semester (mit Möglichkeiten zur Wiederholung der Prüfung im darauffolgenden Semester).

Weitere Begriffe und Abkürzungen finden Sie im Begriffs-ABC zum Studieren an der Universität Wien.

Studienmodule (120 ECTS)

Pflichtmodul 1: Zentrale Themen und Fragestellungen (30 ECTS)

Modulziele:

Die Studierenden verfügen über grundlegendes Wissen über wissenschaftshistorische Entwicklungen, die thematische Bandbreite und aktuelle Debatten der Gender Studies. Sie kennen zentrale Texte und Ansätze unterschiedlicher Strömungen und Positionen innerhalb der Frauen-, feministischen und Genderforschung. Sie  haben ein interdisziplinäres Verständnis der Einordnung von „Geschlecht“ in Wissenschaft und Gesellschaft. Dabei werden verschiedene Machtverhältnisse wie z.B. Sexismus, Heteronormativität, Rassismus, Ableismus und Kolonialismus als miteinander interagierend verstanden. Die Studierenden können diese Herangehensweisen anhand aktueller trans- und interdisziplinärer Debatten und Interventionen reflexiv umsetzen. Sie verfügen über Fähigkeiten, mit wissenschaftlicher Literatur kritisch umzugehen und zentrale Fragestellungen für das eigene wissenschaftliche Arbeiten aufzubereiten  und  zu  verschriftlichen.  Von Bedeutung sind hierbei der Einblick in aktuelle Debatten und Interventionen ebenso wie die Verknüpfung von Forschung und Praxis, Aktivismus und künstlerischen Zugängen.

Besteht aus:

  • VO Zentrale Themen und Fragestellungen der Gender Studies (npi; 5 ECTS, 2 SSt.)
  • UE Zentrale Themen und Fragestellungen der Gender Studies (pi; 5 ECTS, 2 SSt.)
  • VU Aktuelle Debatten und Interventionen (pi; 5 ECTS, 2 SSt. )
  • UE Guided Reading (pi; 7 ECTS, 2 SSt.)
  • SE Kritische wissenschaftliche Praxis (pi; 8 ECTS, 2 SSt.)

Pflichtmodul 2: Theoretische Perspektiven und methodische Zugänge (20 ECTS)

Modulziele:

Die Studierenden sind mit wesentlichen theoretischen Perspektiven und methodischen Zugängen der Gender Studies vertraut. Sie verfügen über Kompetenzen, historische und aktuelle wissenschaftsreflektierende, epistemologische und methodologische Ansätze der Gender Studies zu hinterfragen sowie ihre Relevanz für wissenschaftliche und gesellschaftliche Anwendungsfelder herauszuarbeiten. Sie können darüber hinaus Theorien und Methoden zueinander in Bezug setzen und selbstständig anwenden.

Besteht aus:

  • VO Theoretische Perspektiven (npi; 5 ECTS, 2 SSt.)
  • VO Methodische Zugänge (npi; 5 ECTS, 2 SSt.)
  • SE Forschungsseminar (pi; 10 ECTS, 4 SSt.)

Pflichtmodul 3: Individuelle Schwerpunktsetzung (35 ECTS; davon mind. 16 ECTS aus dem LV-Angebot der Gender Studies)

Modulziele:

Die Studierenden verfügen durch die Auseinandersetzung mit individuell gewählten Themen über vertiefte und erweiterte interdisziplinäre Kenntnisse und Kompetenzen. Dazu gehören etwa kritische post- und dekoloniale, queere und trans sowie intersektionale feministische Perspektiven.

Aufbau:

  • Studierende wählen nach Maßgabe des Angebots prüfungsimmanente und/oder nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 35 ECTS, ausgenommen Lehrveranstaltungen des Studiums, aufgrund dessen die Zulassung erfolgte. 
  • Zudem ist es möglich, im Rahmen der Individuellen Schwerpunktsetzung ein Praktikum (PR) im Umfang von max. 10 ECTS durchzuführen sowie die UE Berufsfelder Gender Studies (pi) im Umfang von 6 ECTS bzw. 2 SSt zu absolvieren. 
  • Es müssen zumindest zwei Seminare aus dem Masterstudium Gender Studies, die für dieses Modul angeboten werden, absolviert werden (jeweils 8 ECTS / 2 SSt.).
  • Die für dieses Modul in Frage kommenden Lehrveranstaltungen  werden im je aktuellen  Vorlesungsverzeichnis des Masterstudiums Gender Studies (u:find) beschrieben. 
  • Gewählte Lehrveranstaltungen aus anderen Studiengängen bzw. das Praktikum sind von der Studienprogrammleitung Gender Studies im Voraus zu genehmigen.

Pflichtmodul 4: Mastermodul (10 ECTS)

Voraussetzungen:

  • Erfolgreiche Absolvierung des Pflichtmoduls 1

Modulziele:

Die Studierenden verfügen über Kompetenzen zur Konzeption und Ausarbeitung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten. Sie sind in der Lage, ihre wissenschaftlichen Arbeiten in jedem Stadium erfolgreich zu präsentieren und ihre Argumentation stringent in trans- und interdisziplinären Kontexten zu kommunizieren.

Besteht aus:

  • UE Proposal-Workshop (pi; 5 ECTS, 2 SSt.)
  • SE Masterseminar (pi; 5 ECTS, 2 SSt.)

Die erfolgreiche Absolvierung der UE Proposal-Workshop (pi) ist Voraussetzung für die Belegung des Masterseminars. 

Das Masterseminar kann auch in einer äquivalenten Lehrveranstaltung bei der jeweiligen Betreuungsperson belegt werden und ist in diesem Fall von der Studienprogrammleitung im Voraus zu genehmigen.

Masterarbeit (21 ECTS)

Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass eine Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.

Weiterführende Informationen:

Masterprüfung (4 ECTS)

Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.   

Die Masterprüfung ist eine Defensio. Sie besteht aus der Verteidigung der Masterarbeit und einer Prüfung über deren wissenschaftliches Umfeld. Die Beurteilung erfolgt gemäß den studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung (§9).

Weiterführende Informationen: