Praktikum im Master Gender Studies

Das außeruniversitäre Wahl-Praktikum kann einen Einblick in Arbeits- und Organisationsbereiche außerhalb der Universität vermitteln und den Studierenden ermöglichen, genderrelevante Kompetenzen in (außeruniversitären) Tätigkeitsbereichen zu entwickeln.

Infos zum Wahlpraktikum

Anrechnung

  • Curriculum Gender Studies (Version 2020): Im Rahmen der Individuellen Schwerpunktsetzung (Pflichtmodul 3) ist es möglich, ein Praktikum (PR) im Umfang von max. 10 ECTS durchzuführen.
  • "Umrechnungsschlüssel" für PR im Curriculum Version 2020: Die Anzahl der ECTS errechnet sich aus den geleisteten Sunden, wobei für 25 Stunden 1 ECTS gerechnet wird.
  • Voraussetzung für die Anrechenbarkeit des Praktikums ist, dass die Einrichtung beziehungsweise Organisation geeignet ist, um genderrelevante  Kompetenzen in außeruniversitären Tätigkeitsbereichen zu entwickeln.
  • Bitte beachten: Das Praktikum wird nicht numerisch benotet und kann daher nicht als Leistung zur Gewährung eines Leistungsstipendiums angerechnet werden.

Vorab genehmigen lassen

  • Studierende, die sich für ein Praktikum interessieren, müssen dieses vorab bei Studienprogrammleitung Gender Studies beantragen.
  • Beantragen Sie das Praktikum bitte per E-Mail an die SSS Gender Studies unter folgenden Angaben: Name und Adresse der Organisation (inkl. Website), Zeitraum und Stundenausmaß, Tätigkeitsbeschreibung und Begründung für diese Wahl im Sinne des oben genannten Kompetenzerwerbs
  • Die Bewerbung für einen Praktikumsplatz bei der Einrichtung erfolgt in eigener Verantwortung der_des Studierenden.

Praktikumsbericht

  • Als Grundlage für die Anerkennung der Leistung dient ein selbst verfasster Praktikumsbericht im Umfang von maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen), der von der Organisation oder Dienstelle, in der sie das Praktikum gemacht haben, gezeichnet (=paraphiert) wird. Sie beschreiben darin  Ihre Lernerfahrung(en) und reflektieren diese.
  • Bitte geben Sie den an die Studienprogrammleitung Gender Studies adressierten Praktikumsbericht zusammen mit dem Formular "Praktikumsbestätigung" und der E-Mail Genehmigung der SPL in der SSS Gender Studies ab.

Versicherung

  • Sie sind für die Zeit des Praktikums über Ihre ÖH-Versicherung (= einbezahlter ÖH-Beitrag) unfallversichert. Weitere Informationen darüber erhalten Sie zum Beispiel  im ÖH-Sozialreferat der Universität Wien.

Nicht genehmigungspflichtige Praktika

Das Referat Genderforschung unterhält Kooperationen mit Initiativen, bei denen Praktika nicht vorab von der SPL genehmigt werden müssen, um angerechnet werden zu können. Hier finden Sie alle aktuellen Kooperationen: