Zulassung zum Masterstudium Gender Studies
Die Bearbeitung Ihres Zulassungsantrags kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte stellen Sie daher den Antrag zum für Sie frühestmöglichen Zeitpunkt. Wir können die Bearbeitungszeit leider nicht beeinflussen daher auch keine Auskünfte dazu erteilen.
Zulassungsantrag
- Für die Zulassung zum Masterstudium Gender Studies folgen Sie bitte dem Zulassungsprozess der Abteilung Studienzulassung.
- Für eine erfolgreiche Zulassung müssen Sie sowohl die allgemeinen Zulassungsbedingungen als auch die qualitativen Zulassungsbedingen erfüllen.
- Bitte lesen Sie vor der Zulassung die Informationen zum Motivationsschreiben und zum Nachweis geschlechtertheoretischer Kenntnisse und verwenden Sie unsere Vorlage für das Motivationsschreiben.
- Beachten Sie bitte auch die Antragsfristen.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
- Sie müssen ein fachlich in Frage kommendes Vorstudium abgeschlossen haben.
- Fachlich in Frage kommend sind jedenfalls alle Bachelorstudien der Universität Wien sowie alle Diplomstudien der Universität Wien.
- Darüber hinaus werden dreijährige Studien an einer von der Universität Wien anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung anerkannt.
- Sie müssen einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse erbringen.
- Für die Antragstellung an der Universität Wien benötigen Sie bereits einen Deutschnachweis auf Niveau A2.
- Für die Zulassung zum ordentlichen Studium brauchen Sie einen Deutschnachweis auf Niveau C1.
- Weitere Informationen u.a welche Sprachnachweise von der Universität Wien anerkannt werden hier: Nachweis der Deutschkenntnisse (auf Deutsch) | Proof of German language proficiency ( in English)
Qualitative Zulassungsbedingungen
- Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen müssen Sie geschlechtertheoretische Vorkenntnisse (mindestens 10 ECTS) nachweisen sowie ein Motivationsschreiben verfassen.
- Bitte verwenden Sie unsere Vorlage für das Motivationsschreiben (einschließlich tabellarischer Auflistung geschlechtertheoretischer Vorkenntnisse).
- Als Nachweis Ihrer geschlechtertheoretischen Kenntnisse müssen Sie Nachweise von Lehrveranstaltungen auf Universitätsniveau im Ausmaß von mindestens 10 ECTS erbringen, die gendertheoretische Fragestellungen behandeln.
- Ein geschlechtertheoretischer Fokus liegt dann vor, wenn Geschlecht nicht als gegeben vorausgesetzt wird, sondern die (intersektionalen) Herstellungsprozesse der Kategorie kritisch analytisch reflektiert werden. Die Kenntnis von gendertheoretischen Ansätzen und Debatten soll sich dabei unter anderem in der verwendeten Literatur abbilden.
- Der Nachweis der geschlechtertheoretischen Kenntnisse gilt jedenfalls durch die Absolvierung des Erweiterungscurriculums „Grundlagen Gender Studies“ bzw. „Anwendungen Gender Studies“ (Bachelorstudium) als erbracht. Die benötigten Kenntnisse können auch in anderer Form nachgewiesen werden. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Studienprogrammleitung Gender Studies.
Weitere Informationen
Kontakt
- Zentrale Abwicklung: Zulassungsverfahren Masterstudien
- Fachspezifische Anfragen Zulassung Gender Studies: per E-Mail an zulassung.genderstudies@univie.ac.at.
- Bitte lesen Sie die FAQ, bevor Sie uns schreiben.