FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Zulassung zum Masterstudium Gender Studies
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Zulassung zum Masterstudium Gender Studies
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Wo kann ich mich für die Zulassung zum MA Gender Studies bewerben und wie lange dauert die Bearbeitung?
Ein Zulassungsverfahren für das Masterstudium Gender Studies können Sie ausschließlich zentral über die Abteilung Studienzulassung starten: Zulassungsverfahren Masterstudien.
Die Bearbeitung kann bis zu mehreren Wochen dauern.
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Wann kann ich einen Antrag auf Zulassung für den MA Gender Studies stellen?
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Welche Studien sind "fachlich in Frage kommend"?
Fachlich in Frage kommend sind jedenfalls alle abgeschlossenen Bachelorstudien der Universität Wien sowie alle Diplomstudien der Universität Wien. Darüber hinaus werden gleichwertige Studien an einer von der Universität Wien anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung anerkannt.
Beim MA Gender Studies handelt es sich um ein interdisziplinäres Studium. In dieser Hinsicht gibt es keine fachliche Beschränkung – jeder Antrag auf Zulassung wird auf den erforderlichen Nachweis geschlechtertheoretischer Vorkenntnisse im Ausmaß von 10 ECTS geprüft (Qualitative Zulassungsbedingungen). Zu diesem Zweck müssen Sie ihrem Antrag auf Zulassung ein Motivationsschreiben beilegen. -
Brauche ich einen Nachweis der Deutschkenntnisse?
Um an der Universität Wien für das Masterstudium Gender Studies zugelassen zu werden, müssen Sie einen Nachweis der Deutschkenntnisse erbringen:
- Für die Zulassung zum ordentlichen Studium brauchen Sie einen Deutschnachweis auf Niveau C1.
- Für die Antragstellung an der Universität Wien benötigen Sie bereits einen Deutschnachweis auf Niveau A2.
Welche Sprachnachweise von der Universität Wien anerkannt werden und wie sie diese erreichen können finden Sie hier: Nachweis der Deutschkenntnisse (auf Deutsch) | Proof of German language proficiency ( in English)
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Wie kann der Nachweis geschlechtertheoretischer Kenntnisse erbracht werden?
Neben der Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS aus einem der Gender-Studies-Erweiterungscurricula an der Universität Wien können auch Lehrveranstaltungen mit explizitem Fokus auf gendertheoretische Inhalte, Fragestellungen und Methoden anerkannt werden, die nicht im Rahmen der ECs erbracht wurden.
Dieser Nachweis muss im Motivationsschreiben gemäß dem Fragenkatalog der SPL Gender Studies erläutert werden.
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Welche Informationen soll das Motivationsschreiben enthalten?
Das Motivationsschreiben muss die folgenden Informationen enthalten:
- Warum wollen Sie ein Masterstudium im Fach Gender Studies an der Universität Wien beginnen?
- Mit welchen geschlechtertheoretischen Fragestellungen haben Sie sich in Ihrem bisherigen Studium beschäftigt?
- Welche geschlechtertheoretischen Kenntnisse im Umfang von 10 ECTS haben Sie erworben (tabellarische Ãœbersicht)?
- Erläutern Sie alle zulassungsrelevanten Qualifikationen, absolvierte Studien oder Lehrveranstaltungen, für welche Sie die nötigen ECTS-Punkte nachweisen können.
- Ist der geschlechtertheoretische Fokus einer Lehrveranstaltung nicht explizit im Titel ersichtlich, sind folgende ergänzende Nachweise erforderlich: Beschreiben Sie in Stichworten die geschlechtertheoretischen Lehrinhalte und/oder laden Sie gegebenenfalls im Rahmen der Antragstellung eine Literaturliste der verfassten Seminararbeit oder die Arbeit selbst hoch.
- Ist ihr Nachweis eine genderspezifische Bachelor- bzw. Masterarbeit, laden Sie im Rahmen der Antragstellung das aussagekräftige Inhaltsverzeichnis, ein Abstract und die Literaturliste hoch.
- Format: Bitte verwenden Sie unsere Vorlage für das Motivationsschreiben. Das Motivationsschreiben muss jedenfalls Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse sowie Antworten auf die oben genannten Fragen (im Ausmaß von maximal 3000 Zeichen) und eine Übersicht über ihre geschlechtertheoretischen Vorkenntnisse enthalten.
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Kann einschlägige Berufspraxis anerkannt werden?
Nein, es können nur Lehrveranstaltungen mit ECTS-Äquivalenten von einer von der Universität Wien akkreditierten Ausbildungsstätte anerkannt werden.
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Können einschlägige Praktika als Nachweis anerkannt werden?
Grundsätzlich können jene Praktika anerkannt werden, die innerhalb eines Studiums absolviert und für die von der Hochschule bzw. der Universität ECTS vergeben wurden.
Ob im Praktikum gendertheoretische Vorkenntnisse erworben wurden, wird im Auftrag der Studienprogrammleitung Gender Studies anhand des Praktikumsberichts oder ähnlicher Unterlagen geprüft.
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Welche Kriterien werden herangezogen, um über eine "Gleichwertigkeit des Nachweises" neben dem EC zu entscheiden?
Sollten Sie Lehrveranstaltungen mit einem gendertheoretischen Fokus besucht haben, der nicht aus dem Lehrveranstaltungstitel hervorgeht, können wir in diesen Lehrveranstaltungen verfasste einschlägige Abschlussarbeiten zur Begutachtung heranziehen. Dies gilt auch für BA-Arbeiten. Vermerken Sie bitte alle relevanten Arbeiten sowie Informationen, um welche Form der (Teil)Leistung es sich jeweils handelt, eine kurze Beschreibung der LV und eine Angabe der darin vergebenen ECTS-Punkte in der entsprechenden Übersicht in Ihrem Motivationsschreiben.
Ein geschlechtertheoretischer Fokus liegt dann vor, wenn Geschlecht nicht als gegeben vorausgesetzt wird, sondern die (intersektionalen) Herstellungsprozesse der Kategorie kritisch analytisch reflektiert werden. Die Kenntnis von gendertheoretischen Ansätzen und Debatten soll sich dabei unter anderem in der verwendeten Literatur abbilden.
Bitte beachten Sie, dass wir vor der offiziellen Zulassungsbewerbung keine verbindliche Auskunft darüber geben können, ob eine Gleichwertigkeit vorliegt. Bitte prüfen Sie selbst, ob Ihre Abschlussarbeiten bzw. Lehrveranstaltungen den oben angeführten Kriterien entsprechen. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir jedenfalls, Lehrveranstaltungen aus einem der Gender Studies ECs zu belegen und vor dem Antrag auf Zulassung abzuschließen.
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Kann ich ein EC Gender Studies belegen, ohne an der Universität Wien zugelassen zu sein?
Wenn Sie bisher keine geschlechtertheoretischen Vorkenntnisse erworben haben und sich für das Masterstudium Gender Studies interessieren, können Sie einen Antrag auf ein außerordentliches Studium an der Universität Wien stellen.
Damit können Sie geschlechtertheoretische Lehrveranstaltungen des Erweiterungscurriculums "Grundlagen Gender Studies" bzw. "Anwendungen Gender Studies" im Ausmaß von mindestens 10 ECTS absolvieren.
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Kann ich ein Gender Studies EC belegen, obwohl ich die STEOP des BA-Studiums, für das ich mich inskribiert habe, noch nicht abgeschlossen habe?
Ja, das ist prinzipiell möglich. Sollten Sie für ein BA-Studium an der Universität Wien inskribiert sein, ohne die STEOP abgeschlossen zu haben, müssen Sie sich rechtzeitig per E-Mail an die Studienprogrammleitung Gender Studies wenden, um für die Prüfungen des Erweiterungscurriculums freigeschaltet zu werden.
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Kann ich mir Lehrveranstaltungen aus einem EC nachträglich für den MA Gender Studies anrechnen lassen?
Nein, Lehrveranstaltungen aus den Gender Studies ECs können genauso wenig für den MA Gender Studies angerechnet werden, wie andere Lehrveranstaltungen, die im Voraussetzungsstudium absolviert wurden. -
Können vor der Zulassung abgeschlossene Lehrveranstaltungen aus dem MA Gender Studies als Zulassungsvoraussetzung angerechnet werden?
Nein, die 10 ECTS an Zulassungsvoraussetzungen können nicht durch Lehrveranstaltungen des MA Gender Studies erbracht werden.
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Kann ich vor der Zulassung bereits Lehrveranstaltungen aus dem Master Gender Studies belegen?
Wir empfehlen dringend, die nötigen Zulassungsvoraussetzungen zu erbringen, bevor Sie mit dem MA Gender Studies beginnen!
Generell gilt: Lehrveranstaltungen des MA Gender Studies, die vor der Zulassung in einem anderen Studienverlauf (Interessensmodul) absolviert wurden, können auf Antrag nach der Zulassung zum MA Gender Studies im Ausmaß von 19 ECTS im Rahmen des Moduls "Individuelle Schwerpunktsetzung" anerkannt werden.
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Meine Zulassung wurde nach der Anmeldefrist für Lehrveranstaltungen bewilligt. Welche Lehrveranstaltungen kann ich in diesem Semester belegen?
Sollte Ihre Zulassung erst nach dem Ende der Anmeldefrist bewilligt werden, können Sie in dem betreffenden Semester ausschließlich nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (Vorlesungen) belegen. Hierfür ist nur eine Registrierung in u:space nötig, die Sie durchführen können, sobald Sie freigeschaltet sind (der Zeitraum für die Registrierung ist zeitlich nicht eingeschränkt). Sie müssen sich jedoch rechtzeitig (zu Semesterende) für die Prüfung anmelden.