Anerkennungen von Prüfungsleistungen im MA Gender Studies
Anerkennungen sind im MA Gender Studies Version 2020 möglich für:
- Pflichtmodul 3: Individuelle Schwerpunktsetzung
Diese Anerkennungen sind nur als Wahllehrveranstaltungen möglich. Im Pflichtmodul 3 müssen zumindest zwei Seminare aus dem Masterstudium Gender Studies, die für dieses Modul angeboten werden, absolviert werden (jeweils 8 ECTS bzw. 2 SSt.).
Anerkennungen bearbeitet die Studienservicestelle Gender Studies.
So können Sie eine Anerkennung beantragen:
- Achtung: Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben und von Ihrer u:account-Adresse geschickt haben! Wenn Sie die E-Mail nicht von Ihrer u:account-Adresse aus schicken können, legen Sie bitte einen Scan von einem amtlichen Lichtbildausweis bei.
- Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular: Antrag auf Anerkennung per E-Mail an die Studienservicestelle Gender Studies ein.
- Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung im Voraus von der SPL genehmigt werden muss. Die Anfrage dazu schicken Sie uns per E-Mail.
- Bei externen Leistungen (welche nicht an Universität Wien belegt wurden) legen Sie bitte unbedingt das Zeugnis bei.
- Die Studienprogrammleitung (SPL) entscheidet innerhalb von maximal zwei Monaten per Bescheid.
- Leistungen aus dem Voraussetzungsstudium für den MA Gender Studies können nicht anerkannt werden.
- Weitere Informationen zu den formalen Kriterien für die Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie auf der Website des Büros Studienpräses.
- Beachten Sie bitte, dass mit 1. Oktober 2022 neue Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen in Kraft getreten sind.
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